Gleiche Arbeit – gleicher Tarifvertrag

Zukünftig wird der Tarifvertrag der Gewerkschaft angewendet, der die meisten Beschäftigten organisiert – falls in einem Betrieb für gleiche Tätigkeiten verschiedene Tarifverträge gelten.

Tarifeinheit statt Tarifkollisionen ist das Ziel des Gesetzentwurfs zum Tarifeinheitsgesetz. „Tarifverträge sollen alle Arbeitnehmergruppen gleichermaßen schützen“, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zu dem Gesetzentwurf. Erfolg in Tarifverhandlungen dürfe sich nicht allein danach bemessen, welche Stellung und Streikmacht jemand im Betrieb habe.

In Zukunft soll das betriebsbezogene Mehrheitsprinzip gelten. Das heißt: Überschneiden sich Tarifverträge, gilt der Vertrag der Gewerkschaft, die im betroffenen Betrieb die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt.

Quelle: Die Bundesregierung, 11.12.14 – Zur Nachricht

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