Mindestlohn: Die wichtigsten Fragen

Anfang diesen Jahres (2015) wurde in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50€ pro Stunde eingeführt. Wir haben uns für dich angeschaut, was du zum Mindestlohn wissen solltest.

Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

Im Prinzip hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf den Mindestlohn. Allerdings gibt es zahlreiche Angestellte, die von dieser Regelung ausgenommen sind.

Wer hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn?

In Deutschland haben Jugendliche unter 18 Jahren keinen Anspruch auf Erhalt des Mindestlohnes. Auch Auszubildende oder Absolventen eines Pflichtpraktikums erhalten keinen Mindestlohn – selbst wenn sie bereits volljährig sind.

Wie genau ist der Mindestlohn bei einem Praktikum geregelt?

Der Mindestlohn gilt nicht für Pflichtpraktika. Darunter fallen Praktika, die im Zusammenhang mit der Schul- oder Berufsausbildung oder im Zuge eines Studiums absolviert werden. Wenn dein Praktikum maximal drei Monate dauert, hast du ebenfalls keinen Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns. Wenn du nach Abschluss deiner Ausbildung oder deines Studiums hingegen ein freiwilliges Praktikum absolvierst, das länger als drei Monate dauert, muss dein Arbeitgeber dir bereits ab dem ersten Monat den Mindestlohn bezahlen.

Bekommen auch Langzeitarbeitslose den Mindestlohn?

Als langzeitarbeitslos giltst du, wenn du seit mindestens einem Jahr ununterbrochen beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet bist. Langzeitarbeitslose haben in den ersten sechs Monaten nach Beginn der Beschäftigung keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Wenn du mehr als sechs Monate in einem Betrieb arbeitest, bekommst du ab dem 6. Monat den Mindestlohn gezahlt.

Übrigens: Du bist nicht verpflichtet deinem zukünftigen Arbeitgeber gegenüber den Zustand der Langzeitarbeitslosigkeit offenzulegen. Bei Gehaltsverhandlungen kannst du also durchaus die 8,50€ Mindestlohn als Verhandlungsbasis heranziehen – dir sollte jedoch klar sein, dass du ihn nicht bekommen musst. Aus dem Lebenslauf ergibt sich nämlich auch, wenn du langzeitarbeitslos bist.

Für welche Branchen gilt der Mindestlohn bislang nicht?

In Branchen, in denen bereits vor Einführung des Mindestlohnes ein „für allgemein verbindlich erklärter“ Tarifvertrag ausgehandelt wurde, gilt eine Übergangfrist bis Ende 2016. Dabei handelt es sich um einen Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten in der jeweiligen Branche gilt. Bis Ende 2016 kann der Mindestlohn von 8,50€ in diesem Fall unterschritten werden. Dies gilt beispielsweise in der Friseurbranche und in der Fleischindustrie. Ob du ebenfalls von dieser Ausnahmeregelung betroffen bist, kannst du ganz einfach nachprüfen .

Habe ich als Minijobber Anspruch auf Zahlung des Mindestlohnes?

Wenn du einer geringfügigen Beschäftigung – bis 450€ pro Monat – nachgehst und volljährig bist, hast du Anspruch auf den Mindestlohn. Als Minijobber kannst du in Zukunft folglich nur noch maximal 52 Stunden pro Monat arbeiten. Solltest du mehr arbeiten, kommst du über die 450€ Grenze hinaus. In diesem Fall wird deine Beschäftigung sozialversicherungspflichtig und die Sonderregelungen für Minijobber entfallen.

Bekommen auch ausländische Beschäftigte den Mindestlohn?

Ab Januar diesen Jahres (2015) haben alle Angestellten in Deutschland einen Anspruch auf den Mindestlohn. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die aus dem Ausland kommen oder die bei einer ausländischen Firma mit einem Sitz in Deutschland arbeiten.

Wie werden die Arbeitsstunden berechnet?

Wie viele Stunden du pro Monat arbeitest ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt. Meisten wird dort deine wöchentliche Arbeitszeit festgehalten. Falls nicht, findest du in deinem Vertrag einen Verweis auf einen bestehenden Tarifvertrag, wo die Arbeitszeit geregelt wird. Aus diesen Zahlen kannst du ganz einfach errechnen, wie hoch dein Lohn sein muss. Gesetzlich geregelt ist die genaue Stundenzahl nämlich nicht.

Was gilt im Urlaub oder bei Krankheit?

Auch während deines Urlaubs oder wenn du dich im Krankenstand befindest hast du weiterhin Anspruch auf die Zahlung des Mindestlohns.

An wen kann ich mich wenden wenn ich keinen Mindestlohn bekomme?

Zuständig für die Prüfung, ob der Mindestlohn bezahlt wird, ist der Zoll. Wenn du keinen Mindestlohn gezahlt bekommst, kannst du dich an das für dich zuständige Hauptzollamt wenden. Eine Übersicht über die Standorte des Zolls findest du in dieser Karte . Außerdem kannst du dich an die Mindestlohnhotline wenden. Dort kannst du dich beschweren, falls du keinen Mindestlohn erhältst, bekommst aber auch weitere Informationen zu möglichen Schritten. Die Mindestlohnhotline erreichst du unter folgender Telefonnummer: 030/60 28 00 28.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Mindestlohn-Rechner herausgegeben. Mit dessen Hilfe kannst du ganz einfach ausrechnen, auf welches Monatsgehalt du Anspruch hast. Alternativ kannst du ausgehend von deinem Monatsgehalt und deiner wöchentlichen Arbeitszeit deinen aktuellen Stundenlohn ausrechnen.

Quelle: aboalarm, 26.01.15 – Zur Nachricht

Kontakt

KontaktWir freuen uns darauf, Sie bei der Suche nach spanischen Facharbeitskräften zu unterstützen! Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen!

Perspectiva Alemania, S.L.
Paseo de la Habana 5, 1°-dcha.
28036 Madrid, Spanien
E: administracion@perspectiva-alemania.com