Immer mehr spanische Handwerker wollen in Berlin arbeiten
Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes des Bundes am 1. April 2012 hat die HWK Berlin 66 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erhalten. In 28 Fällen stellte sie einen Bescheid über volle oder teilweise Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss aus. Von den übrigen Anträgen wurden 13 zurückgenommen, 25 werden noch bearbeitet.
Die Kammer bietet auch Beratungsgespräche an. Rund 800 waren es in den vergangenen zwei Jahren. In vielen Fällen stelle sich dabei heraus, dass ein anderer Weg als das Anerkennungsverfahren sinnvoller sei, so Intepe. Mögliche Alternativen sind etwa eine Weiterbildung oder eine Eintragung in die Handwerksrolle.
Besonders häufig melden sich KFZ- und Elektrotechniker, Tischler und Konditoren, die ihre Berufe auch in Deutschland ausüben wollen. Bundesweit kommen die meisten Antragsteller aus Polen und der Türkei, in Berlin kommen neben den Spaniern auch Griechen und Italiener hinzu. In Spanien seien viele Archive digitalisiert, was ihr die Arbeit erleichtere, sagte Intepe.
Wenn der Antragsteller alle nötigen Unterlagen beisammen habe, könne man die Gleichwertigkeit des Abschlusses innerhalb von zwei bis drei Wochen prüfen. In vielen Ländern komme man allerdings nicht so einfach an Dokumente heran. Durchschnittlich dauere das Anerkennungsverfahren zwei bis fünf Monate.
Der gesetzlich festgelegte Gebührenrahmen liegt bei 100 bis 600 Euro. Noch teurer wird es, wenn eine sogenannte Qualifikationsanalyse, also eine fachliche Prüfung, nötig ist. Die Antragsteller müssen die Kosten allerdings nicht allein tragen, sondern bekommen oft Unterstützung von den Agenturen für Arbeit.
Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen räumt Migranten einen Rechtsanspruch darauf ein, dass ihr Berufsabschluss aus dem Heimatland innerhalb von drei Monaten überprüft wird. Für Berufe wie Lehrer, Ingenieur oder Architekt sind die Länder verantwortlich. Sie haben nach und nach ihre eigenen Anerkennungsgesetze verabschiedet. Die Regelung für Berlin ist am 20. Februar dieses Jahres in Kraft getreten.
Quelle: Märkische Onlinezeitung, 07.06.14– Zur Nachricht